F.A.Q.s

An dieser Stelle haben wir für Sie einige Fragen gesammelt, mit welchen wir
immer wieder konfrontiert werden und wurden. Sollte die für Sie passende nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne.
 

  • Welche Unterlagen benötige ich eigentlich beim Immobilienverkauf? 

    Der Umfang der notwendigen Unterlagen ergibt sich aus dem Objekt. Für eine Eigentumswohnung werden deutlich mehr Unterlagen benötigt, als beispielsweise für ein Haus. 
    Sprechen Sie uns an und wir stellen Ihnen gerne eine Checkliste zusammen.
     
  • Wie hoch ist eigentlich die Grunderwerbsteuer?

    In Deutschland liegt die Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % und 6,5% und ist abhängig vom jeweiligen Bundesland.
    In Hessen sind das bspw. 6,0%, in Bayern 3,5% und in NRW 6,5 % vom Kaufpreis. Dazu finden Sie auch viele 
    Informationen im Internet.
     
  • Worin unterscheidet sich die Wohnfläche von der Nutzfläche ?

    Diesbezüglich kommt es häufiger zu Missverständnissen, die sich nicht zuletzt und erheblich auf den Immobilienpreis auswirken. Vereinfacht und zusammenfassend: die Wohnfläche ist der Bereich innerhalb einer Immobilie, der für das tägliche Wohnen genutzt wird. Die Nutzfläche umfasst alle anderen Bereiche, die nicht explizit für Wohnzwecke bestimmt sind.
     
  • Wie ist die heutige Provisionsregelung bei einem Immobilienmakler?

    Seit dem 23.12.2020, gibt es eine bundeseinheitliche Provisionsregelung im Immobiliengeschäft. Während früher jedes Bundesland " sein eigenes Süppchen gekocht hat", Schwankungen um bis zu rd. 4% vorkamen, so sieht das heute und einheitlich wie folgt aus.
    Um Mieter zu entlasten, trägt die Provision (i.d.R.) der Vermieter. Der Makler ist unter normalen Umständen nicht berechtigt, eine Provision vom Mieter zu verlangen. Das gilt lediglich, wenn das besagte Mietobjekt zuvor noch nirgends beworben oder vorgestellt wurde.
    Für Privatimmobilien, i.d.R. Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen wird die Provision zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, jeweils zu gleichen Teilen aufgeteilt.
    Für alle anderen, wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien mit mehr als einer Wohnung, sowie für unbebaute Grundstücke, gilt i.d.R. die alte Regelung, wonach eine Provisionspflicht nur beim Käufer liegt. Letztgenanntes gilt auch für jede Art von gewerblich genutzten Objekten.
    Natürlich gibt es, wie nahezu überall, auch Ausnahmen. Im Einzelnen aus verschiedenen Gründen, die wir Ihnen auf Nachfrage gerne erläutern.
     
  • Woher bekomme ich einen Energieausweis für meine Immobilie und warum benötige ich diesen?

    Mittlerweile bieten die meisten ortsansässigen Schornsteinfeger die Erstellung von Energieausweisen an. Ansonsten gibt es zertifizierte Energieberater, welche einen Solchen ausstellen. Fragen Sie uns gerne, auch hier verfügen wir über ein Netzwerk. In vielen Ländern ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Der Energieausweis gibt potenziellen Käufern oder Mietern wichtige Informationen über die Energieeffizienz einer Immobilie. Er zeigt auf, wie energieeffizient das Gebäude ist und welche Energiekosten zu erwarten sind. Darüberhinaus könnte man sicher noch einige weitere nennen, sprechen Sie uns gerne an.
     
  • Wer kümmert sich um den Kaufvertrag ?

    Der Kaufvertrag wird in erster Linie vom Notar erstellt, dessen Mitwirken bei Immobilieverkäufen in Deutschland verpflichtend ist (§313b, BGB). Sämtliche Informationen hierfür erhält er von uns. Zuvor werden die Vertragsbedingung in beiderseitigem Einvernehmen der Vetragsparteien besprochen und festgelegt. Sämtliche hiermit verbundenen Aufgaben übernehmen selbstverständlich wir für Sie. Zu zahlreichen Notaren in der Region pflegen wir Geschäftsbeziehungen und können auch für die " Notarwahl " Empfehlungen geben. Generell hat jedoch immer der Käufer das Recht den Notar für die Protokollierung zu bestimmen.
     
  • Welche rechtlichen Aspekte muss ich beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie beachten?
     
    Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie beinhaltet verschiedene rechtliche Aspekte, wie z.B. Vertragsrecht, Eigentumsübertragung, Offenlegungspflichten und lokale Vorschriften. Ihr Immobilienmakler kann Ihnen dabei helfen, diese rechtlichen Aspekte zu verstehen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden.
     
  • Ist ein Immobilienverkauf steuerfrei ?

    Einige Fragen können wir Ihnen sicherlich in einem persönlichen Gespräch beantworten. Es ist uns jedoch als Makler nicht gestattet Ihnen eine steuerliche Beratung zu geben und daher werden wir Sie für eine rechtssichere Information immer an einen / Ihren Steuerberater verweisen.

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